Fahrschule Corradini Weiningen
Mit uns kommen Sie schnell und sicher zum Ziel !
In 3 Schritten zum Ziel
Der Weg zum Ausweis (1) |
Der Weg zum Führerausweis Kat. B (Auto) 1. DAS LERNFAHRGESUCH
Nothilfekurs bzw. Bestätigung einer anerkannten Organisation Kursbestätigung ist 6 Jahre gültig
Gesuchsformular beim Strassenverkehrsamt oder bei Ihrem Fahrlehrer beziehen
Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt durchführen, das Resultat wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen.
Aktuelles farbiges Foto im Format 35x45 mm (Passfoto) mitnehmen
Beim Strassenverkehrsamt persönlich (ID oder Pass mitnehmen) das Lernfahrgesuch ausgefüllt zusammen mit den obigen Original-Unterlagen am Schalter abgeben.
Das Gesuch kann frühstens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden.
Das Strassenverkehrsamt schickt danach eine Bestätigung und auch eine PIN/ID für den Online-Zugang, damit die Anmeldung zur Theorieprüfung ausgelöst werden kann. |
Der Weg zum Ausweis (2) |
Der Weg zum Fühererausweis Kat. B (Auto) 2. DIE THEORIE-PRÜFUNG
Zur Vorbereitung auf die Theorie-Prüfung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Je nach Lernmethode gibt es Bücher und/oder Theorie-Software (CD).
Wir empfehlen den Besuch eines freiwilligen Theoriekurses. Beim Kurs werden auch Hintergrundinformationen abgegeben, die während den Fahrstunden dann nicht mehr nachgeschult werden müssen. So sparen Sie Fahrstunden. Sie erreichen mit unseren Theorie- und Fahrvorbereitungskursen das Prüfungsniveau sicher und schnell.
Als Kursbesucher/innen haben Sie zusätzlich die Möglichkeit (bis max. 1 Jahr nach Kursabsolvierung) Ihr Wissen in den betreuten Fragebogenstunden zu vertiefen und die Theorie-Prüfung am PC kostenlos zu simulieren.
Gut vorbereitet (frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag) online zur Prüfung anmelden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei den 50 Fragen (mit je 1-2 richtigen Antworten) nicht mehr als 14 Fehler gemacht wurden.
Eine erfolgreiche Theorie-Prüfung ist 2 Jahre gültig
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Der Weg zum Ausweis (3) |
Der Weg zum Führerausweis Kat. B (Auto) 3. DER LERNFAHRAUSWEIS
Das Strassenverkehrsamt schickt den LFA (Lernfahrausweis) nach bestandener Theorieprüfung (auf Wunsch pünktlich zum 18. Geburtstag) per Post nach Hause
Ab jetzt sind Lernfahrten (mit dem blauen L am Fahrzeug) gestattet. Entweder mit einem Fahrlehrer oder einer Begleitperson, die mind. seit 3 Jahren im Besitz des entsprechenden Führerausweises ist und das 23. Altersjahr vollendet hat.
Wir empfehlen, die ersten Fahrversuche mit dem Fahrlehrer zu absolvieren. Gleichzeitig, bzw. so früh wie möglich, ist auch der Besuch des obligatorischen VKU (Verkehrs-Kunde-Unterricht) zu empfehlen, damit werden Sie optimal auf die praktische Ausbildung vorbereitet.
Nach der dynamischen Vorschulung und der Grundschulung beim Fahrlehrer sind privateLernfahrten sehr geeignet, um das Erlernte aus der Fahrstunde zu üben und zu vertiefen.
Bei sicherer Fahrweise, erfolgt nach Absprache mit dem Fahrschüler, die Anmeldung zurpraktischen Führerprüfung durch den Fahrlehrer beim Strassenverkehrsamt. Nach bestandener Prüfungsfahrt wird der Fühererausweis auf Probe zugestellt.
Die Probezeit beträgt 3 Jahre; während der mind. 1 Ausbildungskurs besucht werden muss. Danach wird, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, der unbefristete Führerausweis endlich zugestellt. |
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